Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

1. Allgemeines & Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „B2B-AGB“) in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt). Sie finden auf alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Spitzweg-Apotheke, Sven Henneberger e.K., Günnigfelder Straße 70, 44866 Bochum (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet) Anwendung.

1.2. Mit der Abgabe einer Bestellung erkennt der Vertragspartner die Geltung dieser B2B-AGB an. Dies gilt auch für alle künftigen Folgegeschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebote, Preise & Annahme von Bestellungen

2.1. Alle Preisangaben im Online-Shop oder in Angeboten verstehen sich in Euro ($\text{EUR}$) als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der Verpackungs- und Versandkosten.

2.2. Sollte im Einzelfall eine Abrechnung in einer Fremdwährung vereinbart werden, gehen Wechselkursänderungen zu Lasten des Anbieters ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung vollständig auf Kosten des Vertragspartners und sind von diesem auszugleichen.

2.3. Erhöhen sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung die abgabenrechtlichen Belastungen (z. B. durch geänderte Rechtsvorschriften oder neue Zölle/Gebühren), ist der Anbieter berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend anzupassen.

2.4. Nachträgliche Änderungen des Auftrags durch den Vertragspartner bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Anbieter in Textform.

2.5. Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen des Vertragspartners auch nur teilweise unter Vornahme von Abweichungen oder Vorbehalten anzunehmen. Ist diese Teilannahme für den Vertragspartner unzumutbar, hat er den Anbieter hierüber binnen 3 Werktagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich zu informieren. In diesem Fall gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt die Teilannahme als genehmigt.

3. Zahlungsbedingungen, Vorleistung & Verzug

3.1. Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt ausdrücklich auch für vereinbarte Teillieferungen oder Teilrechnungen.

3.2. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist der Vertragspartner zur Vorleistung (Vorkasse) verpflichtet.

3.3. Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners werden sämtliche noch offenen Forderungen des Anbieters gegen diesen Vertragspartner sofort zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist in diesem Fall zudem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen vollständige Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

3.4. Tritt der Anbieter wegen Zahlungsverzugs vom Vertrag zurück, hat der Vertragspartner die bereits gelieferte Ware unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr an den Anbieter zurückzusenden sowie sämtliche durch den Verzug und die Rückabwicklung entstandenen Schäden zu ersetzen.

4. Versand, Lieferbedingungen & Gefahrübergang

4.1. Der Verkauf und Versand der Ware erfolgt ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Vertragspartner über (Versendungskauf gem. § 447 BGB). Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter den Transport organisiert oder die Transportkosten im Einzelfall übernimmt. Die Ware reist unversichert.

4.2. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Vertragspartner zumutbar sind und für diesen keinen erheblichen Mehraufwand bedeuten.

4.3. Liefertermine und Lieferfristen stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Eigenbelieferung des Anbieters durch dessen Zulieferer sowie der verzögerungsfreien Beförderung durch den Transporteur.

5. Untersuchungs- und Rügepflicht

5.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach dem Erhalt auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel oder Fehlmengen müssen dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für diese Mängel ausgeschlossen.

5.2. Äußerlich erkennbare Transportschäden oder Beschädigungen der Verpackung sind zusätzlich unverzüglich bei Erhalt gegenüber dem Transporteur zu rügen und schriftlich auf dem Lieferschein oder dem Frachtbrief zu vermerken.

6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner im Eigentum des Anbieters (Vorbehaltsware).

6.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Diese Berechtigung erlischt automatisch, wenn der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt wird.

6.3. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Diese Einzugsermächtigung kann vom Anbieter widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Anbieter die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

6.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist dieser verpflichtet, die noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware auf erstes Anfordern an den Anbieter herauszugeben oder etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte an den Anbieter abzutreten.

7. Gewährleistung & Mängelhaftung

7.1. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

7.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware beim Vertragspartner. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen. Diese Verkürzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen sonstigen Pflichtverletzungen. Die gesetzlichen Fristen im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

7.3. Schlägt die Nacherfüllung auch nach dem zweiten Versuch fehl oder verweigert der Anbieter diese unberechtigt, steht dem Vertragspartner das Recht zu, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 8.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, Missachtung von Haltbarkeitsdaten oder fehlerhafte Anwendung der Produkte durch den Vertragspartner oder Dritte entstehen.

8.4. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftung des Anbieters für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Vertraulichkeit & Verschwiegenheit

9.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Anbieters strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

9.2. Als vertraulich gelten Informationen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen eindeutig ergibt. Hierunter fallen insbesondere Rezepturen, Herstellungsprozesse, Einkaufskonditionen, Vertriebswege, Preiskalkulationen sowie kundenbezogene Daten des Anbieters. Die Nutzung dieser Informationen außerhalb des Zwecks dieser Vertragsbeziehung ist untersagt.

9.3. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, ohne dass ein Verstoß des Vertragspartners vorliegt, oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter personenbezogene Daten im Rahmen des Zumutbaren und gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.

10.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten.

10.3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

10.4. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Hiervon ausgenommen sind Gegenansprüche des Vertragspartners, die auf Mängelrechten oder Garantien aus demselben Vertrag beruhen.

10.5. Erfüllungsort für alle Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen B2B-AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag ist der Sitz des Anbieters (Bochum).

10.6. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

10.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser B2B-AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026